Eines der Prinzipien unserer Staats- und Wirtschaftsordnung ist das privatnützige Eigentum. Der Unternehmer hat die Freiheit, sein Unternehmen für den eigenen Gewinn zu nutzen. Der Aktionär darf seine Anteile zur Erzielung von Dividenden oder Kursgewinnen einsetzen. Der Grundstückseigentümer ist berechtigt, seine Wohnungen ertragbringend zu vermieten. Würde der Staat durch eine Politik der „billigen Preise“ darauf hinwirken, dass dem Unternehmer keine Gewinne mehr verblieben, der Aktionär keine Dividende erzielen könnte, dem Vermieter aus den Mietzinsen kein Überschuss zuwüchse, wäre die Garantie des privatnützigen Eigentums verletzt. Wenn das Recht das Privateigentum schützt, gewinnt der Eigentümer die Freiheit, sein Eigentum zu seinem Vorteil zu nutzen.
Die in der Europäischen Union verbundene Staatengemeinschaft betreibt gegenwärtig eine Politik des „billigen Geldes“, die manchem Geldeigentümer die Freiheit nimmt, sein Geld ertragbringend zu nutzen. Er kann nur noch Zinsen erzielen, die geringer sind als die Inflationsrate und die den Zinsertrag belastende Steuer. Diese Einbuße an Eigentümerfreiheit geht auf geldpolitische Interventionen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zurück, ist von diesen zu verantworten. → Weiterlesen in der FAZ