Das Informationsfreiheitsgesetz besagt:
Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Dieses Recht wurde in einer Nachtsitzung des Bundestages Mitte 2013 beschnitten.
Die ZEIT berichtet:
Die Uhr im Plenum des Bundestages zeigte 00:25 Uhr, es war der frühe Morgen des 14. Juni 2013. Nur zwanzig Abgeordnete sitzen noch im Saal, als Parlamentsvize Eduard Oswald (CSU) einen trocken klingenden Punkt der Tagesordnung aufruft: „Erstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“. Kein Parlamentarier tritt ans Pult, alle Reden werden bloß „zu Protokoll genommen“. Die Abgeordneten stehen kurz auf, Antrag angenommen. Fertig. (…) Eine ganze Behörde wurde per Federstrich weitgehend ausgenommen von den Pflichten des IFG – ausgerechnet eine, die selbst Transparenz beim Staat schaffen soll: der Bundesrechnungshof. (…)
Bürger müssen also warten bis der Bundesrechnungshof von sich aus Daten freigibt und haben kein Recht mehr, diese einzuklagen.
→ Video der Bundestagssitzung (56 sec) → Informationsfreiheitsgesetz
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Der Staat ist eine Institution des Diebstahls, wobei Politiker und Bürokraten das Geld der Bürger stehlen, meint Goodfrey Bloom, Mitglied des Europäischen Parlaments- https://www.youtube.com/watch?v=5OjeGD2bbN4.