Prof. Joachim Starbatty hat zusammen mit Dr. Bruno Bandulet, Prof. Wilhelm Hankel (†), Prof. Wilhelm Nölling und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt gegen die Maßnahmen der EZB zur Eurorettung. Insbesondere gegen den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen zum Zweck der mittelbaren Staatsfinanzierung am Sekundärmarkt (OMT-Programm / „Bazooka“). Außerdem gegen die Bundesregierung, weil sie es unterlassen hat, etwas gegen Zentralbankkredite zur Staatsfinanzierung zu unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung an den EU-Gerichtshof verlagert, indem es Teile des Verfahrens abgetrennt und den Richtern in Luxemburg vorgelegt hat. Diese sollen über eine Reihe von Fragen entscheiden, inwiefern die EZB mit dem OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten hat.
Was sagt Prof. Starbatty über diese Entscheidungs-Verlagerung an den EU-Gerichtshof?
Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt. Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hätte der Bundesregierung und der Bundesbank eine Unterstützung oder Beteiligung an dem OMT-Programm der EZB untersagen müssen. Dazu konnte sich das Gericht aber nicht entschließen.
Im 2. Senat hat es grundlegende Meinungsunterschiede gegeben: Die einen sagten, bei dem OMT-Progamm handele es sich um eine Staatsfinanzierung und sei somit eine Usurpierung des nationalen Budgetrechts. Die anderen nahmen an, das OMT-Progamm noch vertragskonform einfangen zu können .
Auch die Sorge, die Märkte könnten unruhig werden, wird mitentschieden haben.
Da nun alle Staatsorgane der verhängnisvollen Eurorettungspolitik keine Steine mehr in den Weg legen, bleibt als letzte Hoffnung, dass die Alternative für Deutschland die Interessen der deutschen Bürger vertritt. Dafür wird sie sich nach den Europawahlen in Brüssel stark machen.
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