Glückwunsch an die mehr als 35.000 Kläger, die Draghis Bazooka vor das Bundesverfassungsgericht gebracht haben: Karlsruhe sagt NEIN zu unbegrenzten Ankäufen von Staatsanleihen durch die EZB!
Nach Auffassung des Verfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der so genannte OMT-Beschluss des EZB-Rates vom September 2012 über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinausgehe und „gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt“. Die deutschen Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre Befugnisse überschritten habe.
ABER entscheiden möchten die deutschen Verfassungsrichter das nicht selbst:
Über den umstrittenen Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank in der Euro-Staatsschuldenkrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe. (Focus)
Und was ist, wenn die Luxemburger Richter kein Problem sehen? Segnet Voßkuhle dann die Bazooka ab? Es war von Anfang an befürchtet worden, dass das Bundesverfassungsgericht mal wieder JEIN sagt und sich nicht wirklich festlegen will…
Nach Einschätzung von Experten steigen durch die Vorlage beim EuGH die Chancen, dass das sogenannte OMT-Programm der EZB dort rechtlich abgesegnet wird. (…) Der Finanzmarktexperte des Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, Bert Van Roosebeke, sagte, beim EuGH werde das OMT-Programm größere Aussichten haben: „Die Chancen stehen in der Tat besser in Luxemburg als in Karlsruhe“. Von einem Freifahrtschein für die EZB wolle er aber nicht sprechen. Der EU-Rechtsexperte an der University of London, Gunnar Beck, sagte, mit der Vorlage an den EuGH entziehe sich Karlsruhe der Verantwortung: „Es gibt die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen Verfassung an eine supranationale Institution ab.“ (Reuters)
→ Gute Erläuterung zur Entscheidung des BVerfG, Erläuterung der Bedeutung und Konsequenzen
Kommentare:
Prof. Starbatty (Kläger und AfD-Kandidat für das EU-Parlament):
„Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden.“
Prof. Schachtschneider (Kläger und Beschwerdeführer):
„Das Programm muss im Wesentlichen geldpolitisch sein und darf allenfalls sekundär die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union unterstützen, aber auch nur, wenn es das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt. Damit wird das Programm ökonomisch weitgehend wirkungslos.“
„Die Auflagen entmündigen die Antragsstaaten und deren notleidenden Völker. Wir wissen ja, dass derartige Maßnahmen Griechenland ins Unglück geführt haben, in Rezession und Deflation, Arbeitslosigkeit und Unruhen. Im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus wirken wir an dieser Demokratieverletzung in den anderen Ländern mit. Das schadet der europäischen Integration und dem guten Einvernehmen der Völker schwer.“
„Die EZB maßt sich die Befugnisse der Regierungen und der Parlamente zugleich an. Die Staatsfinanzierung mit monetären Mitteln hat ökonomische Wirkungen, die noch keiner richtig erfasst hat. Denn bisher hat niemand für die gegenwärtige Lage eine stringente Inflationstheorie entwickelt.“
„Ich bestreite dem Europäischen Gerichtshof die demokratische Legitimation. Er wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten besetzt, den Gegenspielern der Bürgerrechte. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, kann also über die Interessen der Einzelstaaten hinweggehen“
Prof. Hans Werner Sinn (Gutachter in der Verhandlung):
Die Stellungnahme wird ihre Wirkungen nicht verfehlen, denn wenn der EuGH das OMT durchwinkt, wie zu erwarten ist, wird die öffentliche Diskussion in Deutschland aufbranden. Die AfD und die eurokritischen Kräfte, auch jene in den etablierten Parteien, werden Aufwind erhalten. Die Bundesregierung wird sich schwer tun, die Meinung des deutschen Verfassungsgerichts zu missachten, egal was der EuGH sagt. Sie wird sich eurokritischer aufstellen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht teilte heute mit, den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank über den theoretisch unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen zu wollen. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Verfassungsgericht einen Fall dem EuGH zur Prüfung vorlegt. Diese Entscheidung reiht sich in den aktuellen politischen Trend ein, immer mehr Souveränität von den Mitgliedstaaten an die Europäischen Union abzugeben.
Gerade an der hochbrisanten Entscheidung über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen sollten die Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, maßgeblich beteiligt sein. Man kann sich an den Fingern einer Hand abzählen, wie ein Europäischer Gerichtshof, dessen Beamte den politischen Auftrag haben, unter anderem über den Kompetenzzuwachs der Europäischen Union zu wachen, in dieser Sache entscheiden werden. Sicherlich nicht im Sinne der deutschen Steuerzahler.
Es ist ein fatales Signal, wenn das Bundesverfassungsgericht nun damit beginnt, ureigene Kompetenzen nach Luxemburg zu verlagern und damit den deutschen Bürgern jede Möglichkeit einer Mitbestimmung in Deutschland nimmt. In Zukunft wird es besonders dann unerträglich sein, wenn der EuGH über die Verwendung von deutschem Steuergeld entscheiden wird.
Bei oberflächlicher Betrachtung könnte es so scheinen, als würde sich das Bundesverfassungsgericht vor einer Entscheidung drücken oder sogar selbst dem EuGH unterordnen, was im Grunde das Ende deutscher Souveränität und der Vorrangstellung des Grundgesetzes bedeuten würde. Bei genauer Lektüre ist das jedoch überhaupt nicht der Fall, eher im Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht äußert deutlich, dass es im unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen und einer eigenen Wirtschafts- und Fiskalpolitik durch die EZB eine Kompetenz- und Mandatsüberschreitung (“Ultra-vires-Akt”) sieht, die nicht mit den europäischen Verträgen und dem Grundgesetz vereinbar ist. Der EuGH soll allein prüfen, ob tatsächlich eine solche Kompetenzüberschreitung besteht oder sich die EZB noch innerhalb ihres rein währungspolitischen Mandats bewegt. (…) Damit wird letztlich der EuGH zum Erfüllungsgehilfen des Bundesverfassungsgerichts degradiert, der der EZB ihre vom Bundesverfassungsgericht skizzierten Grenzen konkret aufzeigen muss. Tut er es nicht, wird das Bundesverfassungsgericht selbst anordnen, dass die EZB nicht gegen die europäischen Verträge und das Grundgesetz verstoßen darf bzw. dass Deutschland entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen hat, im Extremfall bis hin zu einem Austritt aus der Währungsunion.
Presseschau:
- juve.de: Die Luxemburger Richter sollen bewerten, ob die Entscheidung zum Ankauf überhaupt in der Kompetenz der EZB lag. Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem Beschluss über den Anleihenkauf ihre Kompetenzen überschritten hat. Es sprächen “gewichtige Gründe” dafür, dass die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt werden, so das Gericht. Dennoch halten es die Verfassungsrichter eine Vereinbarkeit mit EU-Recht für möglich, wenn der Beschluss zum Anleihenkauf eingeschränkt ausgelegt wird. Sie trennten diesen Teil vom Gesamtverfahren ab, setzen ihn aus und legten dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Die Entscheidung traf das BVerfG mit sechs zu zwei Stimmen. (…) Übergeordnet geht es in dem Gesamtverfahren um die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Abseits der europarechtlichen Fragen wollen die Karlsruher Richter ihr Urteil am 18. März verkünden. Die Beschwerdeführer wenden sich konkret dagegen, dass die Deutsche Bundesbank an der Umsetzung mitwirkte und die Bundesregierung sowie der Deutsche Bundestag untätig geblieben sind. Ihrer Ansicht nach birgt das Programm auch unabsehbare Schuldenrisiken für den deutschen Haushalt.
- Politically Incorrect: Das feige Bundesverfassungsgericht dankt ab!
- FAZ: Wenn durch das Handeln der EZB der Deutsche Bundestag nicht mehr „Herr seiner Beschlüsse“ bliebe, wäre die deutsche Verfassungsidentität verletzt. Das würde dann das Bundesverfassungsgericht ohne eine weitere Vorlage an den Europäischen Gerichtshof prüfen – und entsprechende Akte für unanwendbar erklären.
- FAZ: Offen bleibt zunächst die Frage, warum die Verfassungsrichter den Fall nach Luxemburg überwiesen haben. Da sie mehrheitlich offenbar der Meinung sind, dass das OMT-Programm die Kompetenzen der EZB überschreitet, hätten sich auch anders entscheiden können.
- FAZ: Die Verfassungsrichter bestätigen mit diesen klaren Urteilen die rechtlichen und ökonomischen Zweifel der Kritiker an dem Euro-Rettungskurs der EZB. Aber warum legen sie die weitere Entscheidung in die Hände des Europäischen Gerichtshofs? Auf Schützenhilfe seines griechischen Präsidenten dürfen die Karlsruher kaum hoffen. Bislang fiel so gut wie jedes Luxemburger Urteil gegen einen Mitgliedstaat und für die EU aus. Ob nun ausgerechnet in einer politisch so brisanten Frage die höchsten Richter Europas eine Kompetenzüberschreitung einer der höchsten Institutionen der EU, der EZB, feststellen werden, darf bezweifelt werden. (…) Wenn der Schwarze Peter so zurückgespielt würde, der Gerichtshof also die EZB keiner rechtlichen Kontrolle unterwirft, dann wird es spannend in Karlsruhe. In diesem Fall könnte das Verfassungsgericht kaum hinter sein jetziges klares Urteil zurücktreten. (…) Am Ende könnten sich die Karlsruher Richter in einer selbstgebauten Falle wiederfinden. Erst stellten sie rechtswidriges Verhalten der EZB fest, dann baten sie aus Angst vor der eigenen Courage den Gerichtshof um Hilfe. Doch der könnte sie auflaufen lassen. Was macht das Verfassungsgericht dann?
- FAZ: Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler, der in Karlsruhe zu den Klägern gehört, sprach gegenüber FAZ.NET von einem „zentralen Zwischenerfolg“ im Kampf gegen die Aushöhlung der Demokratie des Grundgesetzes durch supranationale Institutionen. Er habe sich gegen die Bundesregierung und den Bundestag durchgesetzt, die vor dem Bundesverfassungsgericht das Handeln der EZB verteidigt hätten. Der Tübinger Volkswirtschafts-Professor Joachim Starbatty (AfD-Kandidat), der ebenfalls gegen die Euro-Rettungspolitik klagt, äußerte sich hingegen enttäuscht. „Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt“, sagte er gegenüber FAZ.NET: „Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden.“
- Welt: Die EZB-Kritiker, die die Verfassungsbeschwerde erhoben hatten, werten dies als großen Erfolg: „Das Bundesverfassungsgericht sichert damit die deutschen Souveränitätsrechte und macht klar, dass es nicht akzeptabel ist, wenn europäische Institutionen ihre Kompetenzen überschreiten“, sagte der Berliner Wirtschaftsprofessor und Jurist Markus Kerber, der einen Teil der Kläger in Karlsruhe vertreten hat, der „Welt“. (…) „Würde der Europäische Gerichtshof hier dem Bundesverfassungsgericht folgen, würde das aber das Ende des Aufkauf-Programms bedeuten“, sagte Clemens Fuest, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), der „Welt“. „Dieser Schritt würde das OMT-Programm wirkungslos machen. Es könnte seinem eigentlichen Zweck, die Märkte zu stabilisieren, dann nicht mehr erfüllen.“ (…) „Es wird vermutet, dass der Europäische Gerichtshof eine eher lockerere Haltung gegenüber dem EZB-Programm hat“, sagt der Berliner Wirtschaftsprofessor Jörg Rocholl. (…) „Mit seiner dezidierten Kritik an dem Aufkaufprogramm versucht das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof einen rechtlichen Rahmen zu setzen“, so Rocholl. Würde sich der EuGH einfach komplett über die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen und das Programm ohne Einschränkungen durchwinken, könnte das in Deutschland viele Kritiker auf den Plan rufen. Dessen dürften sich auch die Richter am EuGH bewusst sein. (…) Der EuGH könnte die vom Verfassungsgericht vorgeschlagenen Einschränkungen übernehmen, ist daran aber nicht gebunden. „Das OMT dürfte jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest mit weiteren Einschränkungen versehen und somit verwässert werden“, sagt Klägervertreter Kerber. „Ein unbegrenzter Aufkauf von Staatsanleihen dürfte dann kaum noch möglich sein.“ Und selbst wenn der EuGh die Klage komplett abweisen würde, wird das Bundesverfassungsgericht den Ball wieder aufnehmen und ein eigenen Urteil sprechen, meinen Rechtsexperten.
- Wirtschaftswoche: Diese heiße Kartoffel möchten die obersten deutschen Verfassungsrichter nicht länger in ihren Händen halten. Schließlich geht es bei der Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) und ihre Ankündigung, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Ländern aufzukaufen, um nichts weniger als die Frage nach Sein oder Nichtsein der Euro-Zone. Damit machen es sich die deutschen Verfassungsrichter allerdings zu einfach. Denn die Klage, die u.a. der CSU-Politiker Peter Gauweiler vor mehr als anderthalb Jahren eingereicht hatte, lautet auch auf Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz. Gauweiler sieht in einem „unbegrenzten Hyper-Rettungsschirm“ der EZB die Gefahr „einer unbegrenzten Haftung der Mitgliedstaaten ohne parlamentarische Ermächtigung und ohne parlamentarische Kontrolle“. Das aber wäre ein klarer Verstoß gegen die haushälterischen Hoheitsrechte Deutschlands. Doch nicht einmal darüber wollen die Bundesverfassungsrichter offenkundig entscheiden. Sie könnten ja zu dem Ergebnis kommen, dass die EZB contra deutsches Grundgesetz agiert. (…) Nach den bisherigen Urteilen des Verfassungsgerichts darf sich Deutschland zudem nur an einer Währungsunion beteiligen, die als Stabilitätsgemeinschaft konzipiert ist. Bei monetärer Staatsfinanzierung durch die EZB wäre das nicht mehr der Fall. Auch hier müsste Deutschland in letzter Konsequenz aus der Euro-Zone austreten, falls EZB-Präsident Mario Draghi von seiner Ankündigung Gebrauch machten würde, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen. (…) Die Bundesverfassungsrichter entziehen sich an dieser Stelle ihrer Verantwortung, indem sie den ganzen Fall an den EuGH abgeben. (…) Da nützt es dann nur begrenzt, dass das Recht eigentlich klar geregelt ist. Grundsätzlich ist es der EZB rechtlich untersagt, die Staatshaushalte der Mitgliedsländer der Währungsunion durch Geldschöpfung zu finanzieren. Auf diese Weise soll die Unabhängigkeit der Notenbank bewahrt und Inflation verhindert werden. (…) Aber damit muss sich das Bundesverfassungsgericht nun nicht mehr befassen. Das ist doch bequem.
- Spiegel: Der Beschluss provoziert ganz unterschiedliche Reaktionen. EU-Kommission und EZB widersprechen der Bewertung von Deutschlands obersten Richtern. Das Programm für den Anleihenkauf sei von ihrem Mandat durchaus gedeckt, teilte die Notenbank mit. Ähnlich äußerte sich die EU-Kommission. Man habe „bei mehr als einer Gelegenheit erklärt, dass die EZB im Einklang mit EU-Recht handelt“, sagte der Sprecher von EU-Währungskommissar Olli Rehn. Die Bundesregierung indes hält sich mit einer Bewertung des Beschlusses zurück. Man nehme die Entscheidung aus Karlsruhe mit Respekt zur Kenntnis, sagte eine Regierungssprecherin in Berlin. Das Finanzministerium erinnerte daran, schon mehrfach betont zu haben, dass der Europäische Gerichtshof für Fragen des EZB-Anleihenkaufprogrammes die richtige Adresse sei. Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), sieht durch das Verdikt aus Karlsruhe gar die Handlungsfähigkeit der EZB bedroht. Das Urteil bedeute „ein vorläufiges Aus“ für mögliche Anleihenkäufe“, sagte der Ökonom. „Ich denke nicht, dass die EZB ein Programm umsetzen kann, wenn zugleich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof offen ist.“
- Handelsblatt: Die Zentralbanker nahmen die Bewertung gelassen zur Kenntnis: „Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist“, teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit. Die Finanzmärkte reagierten nervös auf die Nachrichten aus Karlsruhe. Der Euro geriet vorübergehend unter Druck, als sicher empfundene Anlagen erhielten Zulauf. Die Aktienmärkte rutschten leicht ins Minus. (…) Die Vorschläge der Karlsruher Richter, wie das OMT-Programm etwa durch Begrenzungen verfassungskonform gemacht werden könnte, bezeichnete Fratzscher als kontraproduktiv, weil es so am Finanzmarkt angreifbar werde. Allerdings stünden der EZB weitere Instrumente zur Verfügung, um im Notfall einzugreifen. So könnten die Hüter des Euro ein Staatsanleihen-Programm nach dem Vorbild der Notenbanken in den USA oder Großbritannien auflegen, in dem breit gestreut die Anleihen aller Mitgliedsstaaten gekauft werden. „Das wäre aber ein ganz anderes Programm und könnte nicht gezielt für einzelne Länder eingesetzt werden“, erklärte der Experte. (…) Mit Zufriedenheit reagierte die EU-Kommission auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts. „Wir begrüßen, dass das Gericht diese Frage an den Europäischen Gerichtshof verwiesen hat“, sagte der Sprecher von EU-Währungskommissar Olli Rehn in Brüssel. „Das ist das erste Mal, dass das Gericht eine solche Entscheidung getroffen hat.“ Die EU-Kommission habe „mehr als einmal erklärt, dass sie zuversichtlich ist, dass die EZB ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit ausübt und in Übereinstimmung mit EU-Recht handelt“. Die EU werde die Karlsruher Entscheidung nun prüfen und sich wie üblich mit Stellungnahmen für den EuGH einbringen. Der Finanzmarktexperte des Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, Bert Van Roosebeke, sagte, beim EuGH werde das OMT-Programm größere Aussichten haben: „Die Chancen stehen in der Tat besser in Luxemburg als in Karlsruhe“. Von einem Freifahrtschein für die EZB wolle er aber nicht sprechen. Der Europarechtler von der Universität London, Gunnar Beck, kritisierte die Karlsruher Entscheidung scharf. „Mit der Vorlage an den EuGH entzieht sich das Gericht der Verantwortung. Es gibt die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen Verfassung an eine überstaatliche Institution ab“, sagte Beck Handelsblatt Online. „Damit gibt das Gericht die deutsche Eigenstaatlichkeit auf.“ Nach Auffassung Becks konterkarieren die Karlsruher Richter zudem eigene frühere Entscheidungen. „In seinen Urteilen zu den EU-Verträgen von Maastricht und Lissabon betonte das Gericht stets, dass deutsche Souveränität nur unter Einhaltung des deutschen Grundgesetzes möglich ist“, sagte der Jurist. Das Grundgesetz schreibe vor, dass die Budgethoheit des Bundestages „unantastbar“ sein müsse. Diese werde aber durch die möglichen Verbindlichkeiten durch das EZB-Programm OMT in Frage gestellt. „Bereits jetzt übersteigen die deutschen Hilfszahlungen an die Euro-Zone das Volumen des Bundeshaushalts mit gut 311 Milliarden Euro“, sagte Beck weiter. Das OMT-Programm weite die deutschen Garantien unbegrenzt aus. Mit der Vorlage an den EuGH erkläre Karlsruhe, dass selbst ein unbegrenztes Einstehen Deutschlands für den Euro mit der Budgethoheit des Bundestages vereinbar sei. „Das ist eine Absurdität“, kritisierte Beck.
- Handelsblatt: Karlsruhe stiftet Verwirrung
- Wallstreet Journal: Nach den Mitteilungen des Verfassungsgerichts ist klar, dass es die Bedenken der Kläger weitgehend teilt: Ja – es hält so beschriebene Staatsanleihekäufe für eine unerlaubte Staatsfinanzierung mit der Notenpresse, es sieht auch eine Überschreitung des EZB-Mandats und es sieht einen „ausbrechenden Rechtsakt“. (…) Aber trotzdem soll nun der EuGH darüber befinden, ob die EZB gegen EU-Recht verstößt. Der Grund: Deutschland hat Kompetenzen nur unter der Maßgabe an die europäische Ebene abgegeben, dass sich europäische Institutionen an gemeinsam vereinbarte Regeln halten. Ob das zutrifft, soll nun der EuGH entscheiden. Nach Meinung von Gunnar Beck ist es „ausgeschlossen“, dass der EuGH das OMT als rechtswidrig einstufen wird. „Es wäre sehr problematisch für das künftige Verhältnis der Gerichte zueinander, wenn der EuGH sich voll gegen das Bundesverfassungsgericht stellen würde“, meint der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der eine der klagenden Parteien vertritt. Europarechtler Beck dagegen glaubt das nicht: „Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der EuGH diesen Vorschlägen folgen wird“, sagt er.
es ist ja auch ein Verfassungsgericht ohne Verfassung in einem Staat mit einem „Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland“. Wie soll das oberste Gericht eines nicht souveränen Staates, welcher immer noch keinen Friedensvertrag, Reparationen zahlt und Ihren Bürgern keine eindeutige Staatsbürgerschaft bietet ein wert haltiges Urteil fällen.
Dies ist absolut richtig, das Land Deutschland hat mit Ende des zweiten Weltkrieges 1945 seine Souveränität verloren und sie bis “ HEUTE“ von den Siegermächten nicht wieder erhalten.
Dies wird auch noch lange so bleiben, haben wir unserer Geschichte zu verdanken!
Schade, daß wir seit 1945 endmündigt wurden und nur für Interessen anderer Länder und Regierungen einstehen müssen.
Aber wir haben Deutschland trotz allem wieder zu einem schönen und guten Land gemacht.
Deutschland war im Jahre 1945 so gut wie dem Erdboden gleichgemacht, hat ja fast nicht mehr existiert.
Wo steht Deutschland heute?
Der Fleiß, die Zielstrebigkeit, der Wille der Deutschen etwas zu schaffen ist vielen anderen Ländern ein Dorn im Auge!
Wir werden noch für lange Zeit in elementaren Angelegenheiten fremdregiert werden.
Die Bundesregierung, der Bundestag usw. alles nur Show.
Bestes Beispiel der Euro! Wer wollte die Einführung dieser Währung? Das Deutsche Volk?
Wer hat das Grundgesetz geschrieben und verfasst?
Warum ist Deutschland bis heute kein souveräner Staat?
Warum gibt es bis heute keinen Friedensvertrag?
Warum kann die USA in Deutschland machen was sie will?
Warum gibt es in Deutschland keine Volksabstimmungen in elementaren Angelegenheiten?
Warum gab es in Deutschland keine Volksabstimmung zum Euro?
Warum wurde Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geteilt?
Warum hat das Bundesverfassungsgericht das heutige Urteil dem europäischen Gerichtshof
übergeben?
Jeder der die Antworten kennt weiß, wie und wer unser Land in Wirklichkeit regiert und steuert.
Sollte der Deutschen Bevölkerung nur der Gedanke kommen das Geschehen wieder selbst in die Hand zu nehmen wird die Wahrheit sehr schnell ans Tageslicht kommen.
Das Urteil sieht aus, als ob es keines wäre. Es ist aber ein klares Statement gegen die Eurorettungspolitik der EZB. Es wird in die Geschichte der Euro-Kritik eingehen.
Dr. Jürgen Schwager
euro-kritik.de
Statement ohne Wirkung, man gibt den Kelch weiter aus gutem Grund