Das in Deutschland gezahlte Kindergeld wirkt im europäischen Sozialtourismus wie ein Magnet, da es an keinerlei Bedingungen geknüpft ist („Kindergeld ist die Lebensgrundlage vieler Familien„). Eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft hatte daher angeregt, das Kindergeld zumindest unter Auflagen zu zahlen (Kinder leben in Deutschland, Schulbesuch statt Betteln). Dazu gibt es jetzt ein Gutachten:
Die Bundesregierung darf EU-Ausländern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, nicht das Kindergeld kürzen. Das geht aus einem bisher unveröffentlichten Gutachten der Bundesregierung hervor, das der Wochenzeitung “Die Zeit” vorliegt. In der 41-seitigen Expertise des Jenaer Rechtswissenschaftlers Eberhard Eichenhofer, die das Bundesfamilienministerium im Oktober 2013 in Auftrag gegeben hatte, heißt es, die Zahlung von Kindergeld dürfe nicht an ein bestimmtes Verhalten der Empfänger geknüpft werden.
Außerdem müsse auch dann gezahlt werden, wenn die Kinder nicht in Deutschland, sondern im Heimatland leben, berichtet ”Die Zeit” in ihrer aktuellen Ausgabe. Die populäre Forderung, Kindergeld an den Schulbesuch zu knüpfen, und beispielsweise Roma-Familien, die ihre Kinder betteln lassen, statt sie in die Schule zu schicken, nicht mit Kindergeld zu unterstützen, sei chancenlos, erklärt Eichenhofer in seinem Gutachten. Die Expertise stützt insgesamt die Sicht des Brüsseler EU-Sozialkommissars László Andor, der vergangene Woche kritisiert hatte, dass Deutschland arbeitslosen EU-Einwanderern zu pauschal Hartz-IV-Leistungen vorenthalte. “Der deutsche Sozialstaat ist nicht der Sozialstaat der Deutschen, sondern schützt und fördert die in Deutschland wohnenden und beschäftigten Menschen, einerlei, welche Staatsangehörigkeit sie haben”, schreibt Eichenhofer in dem Regierungsgutachten. (Quelle: News25)
Im Juni 2013 bekamen 32.600 Bulgaren und Rumänen Kindergeld ausgezahlt – 44% mehr als 12 Monate zuvor. Daneben spuckten auch einige Bankautomaten „Kindergeld“ aus. 27.000 Rumänen und Bulgaren erhalten in Deutschland Hartz IV, davon 36% als Aufstocker im Niedriglohnbereich. In der Schweiz wurde gerade die Sozialhilfe für Ausländer gestrichen. In der EU gibt es einen Streit um Sozialleistungen für herumwandernde EU-Bürger. Die EUdSSR äußerte sich dabei schizophren:
Die EU-Kommission hatte in einer Stellungnahme erklärt, Deutschland dürfe arbeitslosen Zuwanderern aus der Europäischen Union nicht grundsätzlich Sozialleistungen verweigern. Der Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Frühere Äußerungen der EU-Kommission gehen allerdings in eine andere Richtung. „Das EU-Recht sagt ganz klar: Es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme“, hatte EU-Justizkommissarin Viviane Reding noch kurz vor Weihnachten gesagt. „Freizügigkeit heißt nicht, frei Sozialleistungen zu beziehen. Laut EU-Recht haben nur arbeitende EU-Bürger ein Recht auf Sozialleistungen.“
Wahrscheinlich gilt die erste Aussage für Deutschland und die zweite für alle anderen.