Seit Jahrzehnten liegen die Geburtenraten in Deutschand zu niedrig. Aber die Deutschen haben nichts besseres zu tun als Geld aus der Kindergeldkasse ins Ausland fließen zu lassen:
Das Problem: Den Zuwanderern steht das Geld auch für Kinder zu, die gar nicht in Deutschland, sondern noch im Heimatland leben. So erhielten im Juni 2013 insgesamt 32.579 Bulgaren und Rumänen Kindergeld – 44% mehr als im Juni 2012. In einigen Großstädten ist Anstieg der Kindergeldzahlungen deutlich höher. In Krefeld und Duisburg stiegen die Kindergeldzahlungen an Rumänen und Bulgaren sogar um 51,29 %. Aber: 11,6 % der Rumänen-Kinder und 4,6% der Bulgaren-Kinder, für die Deutschland bundesweit Kindergeld zahlte, lebten noch im Heimatland. Die Zahl könne bald stark ansteigen, befürchtet die Arbeitsgemeinschaft. Denn: Bei Polen liege die Quote der im Heimatland verbliebenen Kinder mit Leistungen aus Deutschland inzwischen 30,65 %. (Quelle: Bild.de)
Die neue Arbeitsministerin wurde gebeten, zu überprüfen, ob sich das nicht vermeiden lässt. Die SPD-Vertreterin redet sich mit „verfassungsrechtlich gebotener Steuerfreistellung“ heraus. Sie will wohl suggerieren, dass für die ins Ausland fließenden Gelder im Gegenzug im Inland Steuern gezahlt würden:
Dies ist aber aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen nicht möglich, ergab eine Prüfung des Bundesfamilienministeriums auf Bitten der Arbeits- und Sozialminister der Länder, teilte ein Sprecher des Ressorts von Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Berlin mit. “Das Kindergeld dient dem Ziel, die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung von Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes sicherzustellen. Dies gilt für Deutsche ebenso wie – aufgrund europarechtlicher Regelungen – für andere Unionsbürger”, heißt es in der Stellungnahme. (Quelle: STERN.DE)
Wir haben es also nicht nur mit einer Einwanderung in die Sozialsysteme zu tun, sondern auch mit einer Verlagerung unserer Sozialsysteme ins Ausland. Ist die EU daran schuld? Nach Auffassung der EU ist Deutschland die viel zu großzügigen Zustände selber schuld:
„Deutsche Urteile, die EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht Ansprüche auf Hartz IV einräumen, basieren allein auf deutschem Recht und haben nichts mit EU-Recht zu tun“, sagte die Luxemburgerin. „Wenn nationale Sozialsysteme zu großzügig sind, dann ist es Sache der Mitgliedstaaten, das zu ändern.“
→ Siehe hierzu auch Spiegel TV „Der neue Treck gen Westen“: Teil 1 – Teil 2 – Teil 3
Anstieg Hartz-IV-Bezug durch Einwanderer: