Bei zwei dieser drei Geldscheine handelt es sich um echte Banknoten.
Bei Banknoten garantiert der Herausgeber einen Gegenwert wie zum Beispiel ein Umtauschrecht in Gold (Reichsmark) oder einen Rechtsanspruch auf Werthaltigkeit (D-Mark, Werthaltigkeitsgarantie durch die Deutsche Bundesbank).
Der dritte Geldschein ist ein buntes Stück Papier mit einem ©-Symbol / Copyright-Symbol. Das Copyright regelt den Nachdruck geistigen Eigentums. Beim Copyright hat der wirtschaftliche Rechteverwerter (in diesem Fall die EZB) 70 Jahre lang ein Kopierrecht für den betreffenden Geldschein. Die EZB hat also eine Lizenz zum Nachdrucken dieses Geldscheins. Ihnen sind mit den von der EZB gedruckten Geldscheinen jedoch keinerlei Rechte garantiert.
Hinweis auf diese Unterschiede gefunden bei Der Franke in Bayern