Die Alternative für Deutschland möchte das Steuermodell von Paul Kirchhof einführen:
Überall, wo Kirchhoff auftritt, stößt er auf ein ihm wohlgesonnenes Publikum. Er hat sein Konzept mit Hilfe der Praktiker aus den Finanzbehörden und der Unternehmen bis zur Alltagstauglichkeit optimiert und erprobt. Mehr als zehn Jahren arbeitete Kirchhof an seinem Modell zur Vereinfachung der Einkommensteuer, in die die Körperschaftsteuer integriert werden soll, zur Reform der Umsatz- und der Erbschaftsteuer. Vertreter der Finanzverwaltungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen waren daran beteiligt.
Kirchhof fragt, warum Einkommen aus Arbeit mit bis zu 45 Prozent besteuert werden, Einkünfte aus Kapital aber mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Im Einkommensteuerrecht mit seinen sieben Arten an Einkünften will Kirchhof zum Beispiel jeden Euro gleich behandeln und 534 Sondertatbestände abschaffen. Damit stiege das Steueraufkommen. Im Gegenzug soll der Steuersatz sinken. Die Freibeträge sollen auf 10.000 Euro für Erwachsene und 8000 Euro für Kinder steigen. Die ersten 20.000 Euro, die über den Freibeträgen liegen, werden nicht voll besteuert. Es gibt also durchaus eine Progression in dem Modell. Darüber beginnt ein gleichmäßiger Steuersatz von 25 Prozent.
Durch eine Reform der Umsatzsteuer, nach der diese nur noch beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung an den Endkunden erhoben werden soll, könnten Finanzverwaltung und Unternehmen von etwa 80Prozent der Umsatzsteuerfälle entlastet werden. Für die Erbschaftsteuer soll nach einem Grundfreibetrag ein einheitlicher Steuersatz von zehn Prozent für alle gelten. Der Steuerbetrag solle im Fall der Unternehmensnachfolge gestundet und auf zehn Jahre verteilt entrichtet werden dürfen.
Der ganze Artikel → Ehemaliger Verfassungsrichter: Kirchhof glaubt an sein Steuermodell – Rhein-Main – FAZ