Der Solidaritätszuschlag wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Dafür sorgte das Niedersächsische Finanzgericht:
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat am 21. August 2013 in dem Klageverfahren 7 K 143/08 entschieden, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ausgesetzt wird und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt wird, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer – z.B. bei ausländischen Einkünften (§ 34c EStG) bzw. bei der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) – wird Solidaritätszuschlag in unterschiedlicher Höhe bei gleichgelagerten Sachverhalten festgesetzt. Hierfür liegt nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vor. Damit verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. (Pressemitteilung)
Der Solidaritätszuschlag, mit dem der Aufbau-Ost nach der Wiedervereinigung finanziert wurde, bürdet den Bürgern jährlich über 13 Milliarden Euro zusätzliche Steuerlasten auf. Die Zusatzsteuer beträgt 5,5 % Aufschlag auf Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftsteuer. Die Einnahmen fließen inzwischen zu einem großen Teil nicht mehr in den Aufbau Ost, sondern den allgemeinen Bundeshaushalt (Welt).
Merkel möchte diese Steuer beibehalten und in einen „Infrastruktur-Soli“ umfunktionieren, um unser marode gewordenes Verkehrsnetz zu sanieren. Auch eine Maut steht zusätzlich im Raum. Dabei zahlen wir jährlich ca.:
- Mineralölsteuer: 40 Milliarden
- KFZ-Steuer: 8,4 Milliarden
- LKW-Maut: 4,6 Milliarden
Der Finanzbedarf für unser Straßennetz liegt bei etwa 15,5 Milliarden Euro jährlich. Das sollte doch machbar sein! Wenn man jedoch eine Währung hat, die man ständig mit zusätzlichen Milliardenbeträgen stützen muss, dann kommt man leicht auf die Idee, sich das Geld für die Infrastruktur beim Bürger zu holen.
→ Bund der deutschen Steuerzahler zum Urteil
→ Interview zum Soli mit Michel Balke (Finanzrichter und Bundestagskandidat der AfD)

Dr. Michael Balke, Richter am Finanzgericht Niedersachsen, Bundestagskandidat der AfD NRW –> Link zum Portrait