Die Bundesregierung stellt Änderungen der Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. In einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf, der Deutschland im Falle Sarrazin gerügt hatte, heißt es: „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wegen Beleidigung und Volksverhetzung eingestellt hatte, habe man gebeten, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“, heißt es in dem Text vom 1. Juli, der dem Tagesspiegel vorliegt.
(…) Auslöser des Stellungnahme war eine Beschwerde des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg (TBB) in Genf, nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung, das er gegen Sarrazin angestrengt hatte, schon nach wenigen Wochen im November 2009, eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft sah die Äußerungen Sarrazins als vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Der Generalstaatsanwalt stellte sich hinter diese Sicht der Kollegen und stellte zudem fest, dass der TBB auch kein Klagerecht habe. Auch die Klagen zweier Berliner Migranten wurden abgelehnt. → Weiterlesen bei der Zeit
Siehe auch:
+++ Bundesregierung kündigt Einschränkung von Meinungsfreiheit und politischen Einfluß auf Justiz an (Berliner Umschau)
+++ Die UN halten Thilo Sarrazins Aussagen über arabische und türkische Berliner für rassistisch (Tagesspiegel)
+++ Bundesregierung überprüft wegen des Falls Sarrazin deutsche Gesetze (Welt)