Man muss sich die Angelegenheit noch einmal vergegenwärtigen: Die Deutsche Bundesbank war eine von der Politik vollkommen unabhängige Institution von Verfassungsrang, deren hoheitliche Aufgabe einzig und alleine darin bestand, die Währungspolitik zum Wohle der deutschen Volkswirtschaft zu gestalten. Die Währungspolitik lag außerhalb des politischen Tagesgeschäfts. Sie lag in den Händen von Experten. Dillettanten konnten nicht hineinpfuschen. Kein Politiker hatte da reinzureden. Wer es versuchte, bekam eine Abfuhr. Ex-Finanzminister Theo Waigel wollte beispielsweise an den Goldschatz der Deutschen Bundesbank heran und wurde abgewatscht.
Im Zuge der Währungsunion wurde die Bundesbank entmachtet. Die entscheidenden Weichenstellungen werden seitdem in Klüngelrunden in Brüssel vorgenommen. Sie entsprechen nicht den Vorstellungen der Bundesbank, sie entsprechen nicht den dem Volk gegebenen Wahlversprechen und sie entsprechen nicht den europäischen Verträgen (no-nail-out-Klausel, Maastricht-Kriterien). Von daher müsste es schon an ein Wunder grenzen, wenn der Euro-Klüngel dem Grundgesetz entsprechen würde. Doch wie unabhängig ist das Bundesverfassungsgericht von der Politik? Ist es nicht auch bereits entmachtet worden, indem die Politik laufend Tatsachen schafft und die Bodenhaftung zu Recht und Gesetz längst verloren hat?
Jens Weidmann, der Chef der entmachteten Bundesbank, meldete in dieser Woche vor dem Bundesverfassungsgericht starke Bedenken gegen die Euro-Rettungspolitik an. Man muss sich klar machen: Unter normalen Umständen wäre niemand anders als Jens Weidmann für die Währungspolitik zuständig! Kein Schäuble, kein Amussen und schon gar kein Draghi hätten ihm hineinzureden. Aber wann hatten wir zuletzt normale Zustände? Jetzt steht also Jens Weidmann quasi als Bittsteller vor dem Bundesverfassungsgericht und muss den Nicht-Währungsexperten dort langwierig erklären, was Sache ist. Ermöglicht wurde Weidmann das Vorsprechen beim Bundesverfassunsgericht durch die Klagen Zigtausender Bundesbürger. Von sich aus hätte er gar nichts tun können. Das muss man sich alles wirklich einmal vergegenwärtigen! Und diese Nicht-Experten von Verfassungsrichtern sollen nun entscheiden. Verkehrte Welt! Diesen Irrsinn verdanken wir dem Euro.
Aber der Irrsinn geht noch weiter: Darf das Bundesverfassungsgericht die weitere Verplemperung deutschen Steuergeldes für zwielichtige ausländische Pleitestaaten und Pleitebanken überhaupt stoppen?
Ja, so bescheuert ist die Situation, dass diese Frage gestellt werden muss.
Und wenn das Bundesverfassungsgericht das darf – wird es sich das auch trauen??? Denn „Volksvertreter“ Schäuble möchte ja unbedingt weiter deutsches Steuergeld verzocken, um das Euro-Baby der CDU zu retten, diese in Kohls Europatrunkenheit gezeugte Missgeburt von Zocker-Geld…
Die FAZ schreibt:
Die Europäische Zentralbank unterliegt nicht dem Grundgesetz. Das Verfassungsgericht kann ihr direkt nichts vorschreiben. Indirekt aber sehr wohl – indem es beispielsweise den Bundestag oder die Bundesbank einschränkt. Wird es das tun? → Lesen Sie bei der FAZ zwei Meinungen dazu:
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Das Bundesverfassungsgericht ist gar nicht in Sachen EZB zuständig
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Die Klagen sind zulässig und werden dem Bundestag engere Grenzen setzen, womit indirekt der EZB Grenzen gesetzt werden