Wir haben einige Links gesammelt, in denen man den Ablauf des ersten Verhandlungstages nachlesen kann. Dort findet man die Darstellung der Kläger, Aussagen der alternativlosen Euro-Retter und von Beobachtern. Der Vollständigkeit halber sind auch Links zur Verhandlung vom 10. Juli 2012 aufgelistet, denn da ging es um die Eilanträge (s.u.).
Die Entscheidung soll im September fallen, wahrscheinlich erst nach der Bundestagswahl. Wie stehen die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungswahn stoppt? Hierzu haben wir aus den Live-Tickern herausgesucht, was die Richter fragten und wo sie nachhakten. Außerdem ist interessant, was Bundesbankprädident Jens Weidmann vorgetragen hat, denn er ist der höchste Währungshüter der Bundesrepublik Deutschland. Hier die Presseschau zum 1. Verhandlungstag:
Sympathisanten und Mitglieder der Alternative für Deutschland waren vor Ort, um Prof. Starbatty zu unterstützen:
Die Verfassungsrichter:
10:15 Uhr: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärt, worum es in dem Verfahren gehen wird: vor allem nämlich um die Frage, ob die EZB mit ihren Käufen Kompetenzen in Anspruch genommen hat, die der Bundestag nicht auf die europäische Ebene übertragen hat oder zumindest gar nicht übertragen durfte. (Capital)
„Über Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspakets und der Maßnahmen der EZB hat das BVerfG nicht zu entscheiden. Das ist und bleibt alleine Aufgabe der Politik. Es spielt aber für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit auch keine Rolle, ob die Maßnahmen bisher erfolgreich waren. Anderenfalls würde der Zweck allein die Mittel rechtfertigen.“ Maßstab für die Prüfung heute ist nur das deutsche Grundgesetz. (FAZ)
„Hier wird zu klären sein, inwieweit die Europäische Zentralbank Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften“, sagte Voßkuhle. (Focus)
Maßstab für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen gesetzlichen Regeln und Maßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht kann nur das deutsche Grundgesetz sein. Dieser Umstand wirft im Hinblick auf die Handlungen der Europäischen Zentralbank schwierigste Rechtsfragen auf, da die Europäische Zentralbank als Unionsorgan allein dem Unionsrecht verpflichtet ist. Hier wird zu klären sein, inwieweit die Europäische Zentralbank Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassungswegen auch nicht übertragen werden durften und inwiefern sich der einzelne Bürger darauf im Rahmen der Verfassungsbeschwerde berufen kann.“ (Handelsblatt)
Die drei Fragen, die für das nun laufende Hauptverfahren offenblieben, lauteten:
1. Ist hinreichende haushaltsrechtliche Vorsorge getroffen für den Fall, dass größere Beträge aufgrund von Kapitalabrufen von der Bundesrepublik kurzfristig für den ESM zu leisten sind?
2. Ist der Bundestag in Entscheidungen des Gouverneurrats über die Ausgabe von Anteilen am Stammkapital des ESM zu einem Nennwert abweichenden Kurs hinreichend einbezogen?
3. Muss in bestimmten Fällen statt dem vorgesehenen Haushaltsausschuss das Plenum des Bundestages an den Entscheidungen des ESM beteiligt werden? (FAZ)
Schäuble hatte gesagt: „Ich glaube nicht, dass nationale Verfassungsgerichte unmittelbar über die Handlungen der EZB entscheiden können“. Dazu Voßkuhle:
12:30 Uhr:Voßkuhle möchte wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gebe, gegen Äußerungen Draghis vorzugehen, wenn die nationalen Verfassungsgerichte gar nicht zuständig seien. Er vergleicht Draghis Äußerung mit dem hypothetischen Fall, falls der Finanzminister einmal vor Produkten der Deutschen Bank warnen sollte.Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff vergleicht die Kompetenz des Verfassungsgerichts in so einem Fall mit der Elbe-Flut. Wenn das Gericht die EZB wegen Daghis Ankündigung verurteilen würde, wäre das so, als würde man dem Fluss befehlen, wieder in sein Bett zurückzukehren, meint Lübbe-Wolff. (Capital)
12:50 Uhr: Auf der Richterbank gibt es Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht über das OMT-Programm, das Draghi ins Leben gerufen hat, überhaupt urteilen kann. Richter Michael Gerhardt sagt, im Vergleich zu anderen Akten der EZB fehle es da doch an grundlegenden Informationen. (Capital)
13:12 Uhr: Schäuble soll auf Bitten Voßkuhles erklären, welchen Einfluss die Bundesregierung auf die EZB nehmen kann. Schäuble sagt, die Regierung könne nur den Europäischen Gerichtshof anrufen. „Wenn wir der Meinung wären, dass die EZB ihre Kompetenzen übertreten würde, würden wir da auch nicht zögern.“ Anders beim Rettungsschirm ESM. Da haben die Finanzminister direkten politischen Einfluss. Schäuble: „Ich glaube, ich bin da Gouverneur.“ (Capital)
13:18 Uhr: Berichterstatter Huber bittet jetzt zum ersten Mal Asmussen ans Rednerpult. Er will wissen, ob und unter welchen Umständen die EZB Staatsanleihen im Rahmen des OMT-Programms kaufen kann. Asmussen erklärt, die OMT müssten erst aktiviert und in den entsprechenden Amtsblättern veröffentlicht werden. Auch die nationalen Parlamente müssten zustimmen. „Aber von unserer Seite kann das alles sehr schnell gehen. Wir sind vorbereitet“, sagt der Zentralbanker. (Capital)
14.14 UhrPeter Müller: „Was soll der Bundestag tun? Den Herrn Draghi einbestellen, ihm mit Folter drohen?“ (Focus)
13:35 Uhr: Ulrich Häde, der die Bundesregierung vertritt, vergleicht die Situation der EZB heute mit der der Bundesbank früher. Da habe es auch kein Klagerecht für Bürger gegeben. „Wollen sie wirklich ein Individualklagerecht aller Bürger gegen Entscheidungen der EZB, auch wenn die Bürger individuell gar nicht betroffen sind?“, fragt Häde. Richter Huber entgegnet, der Einfluss der Bürger auf die Bundesbank sei aber viel direkter gewesen. (Capital)
15:25 Uhr: Bohrende Fragen Voßkuhles an den Rechtsvertreter des Bundestags Martin Nettesheim. „Sie bieten dem Bürger wenig an, wie er eingreifen kann, wenn eine unabhängige europäische Institution Wohlstand umverteilt“, findet der Präsident. Damit nimmt er die Argumentation der Kläger auf. Nettesheim tut sich mit der Antwort schwer. Richter Huber assistiert und wird grundsätzlich. EU und Bundesregierung seien kein Selbstzweck sondern für die Bürger da. Es muss dem Bürger möglich sein durch Wahlentscheidungen die Politik zu korrigieren. Wie geht das bei der EU? Nettesheims Antwort: Der Bürger ist in der EU tatsächlich in einem beschränkten System. (Capital)
15:42 Uhr: Die Richter, egal ob eher konservativ oder liberal eingestellt, nehmen Nettesheim weiter ins Kreuzverhör. Es gebe ja nicht nur das Mehrheitsprinzip sondern auch den Minderheitenschutz. Voßkuhle sagt: Die EZB ist unabhängig und mächtig, das ist perfekt für alle, außer denen die die Zeche zahlen müssten. Da geht ein Raunen durch den Saal. Welche Rückkoppelung gebe es für die Bürger bei diesen Institutionen für die Bürger? (Capital)
++ Verfassungsrichter fragen nach rechtliche Basis ++ Das Thema war am Vormittag schon einmal aufgekommen, jetzt legen die Richter erneut den Finger in die Wunde und fragen Asmussen, warum die EZB noch keine Rechtsverordnung für mögliche Anleihekäufe erlassen und veröffentlich hat. (Handelsblatt)
+++ Die Richter haben viele Fragen. Wie lässt sich objektiv entscheiden, wie viele Anleihen die Notenbank kaufen muss, um die Funktionsfähigkeit der Geldpolitik wieder herzustellen? Was passiert, wenn die strikten Bedingungen, die die EZB von den Staaten verlangt, nicht eingehalten werden? Am meisten aber interessiert sie die Sache mit dem Schuldenschnitt: Sollte es – wie etwa in Griechenland erwartet – zu einem Teilausfall von Staatsanleihen kommen, müsste auch die EZB zu Gunsten des Staates auf Geld verzichten. „Das wäre ein Fall monetärer Staatsfinanzierung“, sagt der Verfassungsrichter Peter Müller – und Asmussen kann ihm nur schwach widersprechen. (Spiegel)
16.21 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht sieht die Bürger bei der EU-Rettungspolitik offenkundig nicht ausreichend beteiligt. Bei nationalen Entscheidungen gebe es für Wähler immer die Rückankoppelung an ihre Abgeordneten, sagt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Das haben Sie nicht bei Entscheidungen, wie sie bei der EZB gerade getroffen werden.“ Die Frage sei, wie man dieses Defizit mit den Möglichkeiten der Verfassung auffangen könne. (Focus)
17:10 Uhr: Noch immer muss sich Asmussen den Fragen der Verfassungsrichter stellen. Gertrude Lübbe-Wolf fragt, ob es Sicherungen gebe, die verhinderten, dass die EZB irgendwann die Mehrheit der Staatsanleihen eines Eurolandes besitze. Lachen im Publikum und auf der Richterbank. Was würde passieren, wenn dann ein Schuldenschnitt kommt, hakt die Richterin nach. Asmussen bleibt ernst und antwortet mit einem Gedankenspiel: Nein, diese Sicherheit gebe es nicht. Aber er denke jetzt mal laut, wenn die EZB tatsächlich zwei Drittel der Staatsanleihen halten würde, dann könne sie den Schuldenschnitt verhindern, in dem sie einfach der Gläubigerversammlung fernbliebe. (Capital)
17:14 Uhr:Voßkuhle stellt eine Frage, die sich offensichtlich auf Frankreich bezieht. Was passiere eigentlich, wenn ein großer europäischer Staat in Schwierigkeiten gerate, weil er sich nicht mehr zu akzeptablen Zinsen über Anleihen finanzieren könne. Würden sie dann kaufen? Asmussen antwortet: „Wir würden nur dann kaufen, wenn es sich einem EU-Rettungsprogramm unterwirft. Dann würden wir kaufen. Wir können Zeit geben aber nicht heilen.“ Die Regeln gelten für große und für kleine Staaten. Voßkuhle: „Sie sind eine unabhängige Institution, könnten sie die Regeln nicht mitten im Spiel ändern?“ Ja, der EZB-Rat könnte regeln ändern, sagt Asmussen. „Aber meine Kollegen und ich würden dem nicht zustimmen.“ Vosskuhle will Asmussen danken, sagt aber: „Haben sie besten dank Herr Weidmann.“ Und jetzt kommt er tatsächlich: Bundesbankchef Weidmann. (Capital)
Das Bundesverfassungsgericht hat der Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank bei der Verhandlung über Klagen gegen das EZB-Anleihekaufprogramm mit großem Nachdruck auf den Zahn gefühlt. Die Richter unter Vorsitz von Präsident Andreas Voßkuhle löcherten EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen fast eine Stunde lang über Motive, Logik und Risiken der Absicht der Notenbank, notfalls „unbegrenzt“ Staatsanleihen kriselnder Euro-Schuldenstaaten aufzukaufen (Handelsblatt)
Voßkuhle sagte, die Klagen würfen „schwierigste Rechtsfragen“ auf, da die EZB alleine dem Recht der Europäischen Union verpflichtet, der Maßstab für sein Gericht aber das Grundgesetz sei. „Hier wird zu klären sein, inwieweit die Europäische Zentralbank Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassungswegen auch nicht übertragen werden durften“, sagte er. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes sorge dafür, dass sich der einzelne Bürger wehren könne gegen die Politik. Doch die unabhängige EZB könne entscheiden, ohne politisch zur Verantwortung gezogen zu werden. „Das ist für alle Beteiligten perfekt, bis auf diejenigen, die die Zeche zahlen müssen dafür – das macht die Sache so heikel“, sagte er. „Dieses Problem müssen wir in den Griff bekommen.“ Doch viel mehr Skepsis als Voßkuhle äußerte der federführende Berichterstatter des Zweiten Senats, Richter Peter Huber, gegenüber den Argumenten der EZB. Gemeinsam mit seinen Kollegen Peter Müller und Gertrude Lübbe-Wolff nahm er Asmussen geradezu ins Kreuzverhör. Asmussen erklärte, die EZB habe in dramatischer Lage einen „unfreiwilligen Zerfall“ der Euro-Zone verhindern müssen. Die ungerechtfertigt hohen Anleihezinsen hätten das Wirken der Geldpolitik unterbunden. Durch die Koppelung möglicher Anleihekäufe an ein Hilfsprogramm des Rettungsschirms ESM mit strikten Auflagen zur Haushaltssanierung werde sichergestellt, dass die EZB das Verbot zur Staatsfinanzierung nicht übertrete. Die Richter bohrten nach, ob die EZB ein Land wirklich fallen lassen würde, wenn es die Auflagen nicht erfüllt. Sie erkundigten sich nach den Berechnungsmodellen für unberechtigt hohe Zinsen, die ein Eingreifen der EZB auslösen würden. Sie wollten wissen, wie sichergestellt wird, dass die Käufe der Zentralbank nicht zu nahe an den Erwerb von Anleihen bei Erstausgabe heranrückt, denn das ist ausdrücklich nach EU-Vertrag verboten im Unterschied zu Sekundärmarktkäufen. Für Stirnrunzeln sorgte auch, dass die EZB den Schuldenschnitt bei einem Land nicht verhindern könnte, somit Verluste hätte und sogar nach eigener Definition Staatsfinanzierung betreiben könnte. „Wir erwarten keinen Schuldenschnitt eines Euro-Staates“, betonte Asmussen. Dies seien alles nur Szenarien. Sein stolz vorgetragenes Argument, allein die Ankündigung der EZB habe die Krise schon entschärft, wischte Voßkuhle beiseite. Bei der rechtlichen Bewertung spiele es keine Rolle, ob die Praxis erfolgreich sei. „Andernfalls würde der Zweck allein die Mittel rechtfertigen“, sagte der oberste Verfassungshüter. Die Einhaltung der Grundrechte könne sich nicht nach tagespolitischen Einschätzungen richten. Die Bundesregierung argumentierte dagegen, die bloße Ankündigung könne gar nicht Gegenstand von Verfassungsbeschwerden sein. (Handelsblatt)
++ Alles ist offen ++ Die Richter verteilen ihre Fragen an Asmussen und Weidmann so gleichmäßig, dass auch nach neun Stunden völlig offen ist, welche Haltung sie zum Anleihekaufprogramm einnehmen werden. Asmussen bekommt Fragen, welche die Bundesbank hätte formuliert haben können, Weidmann muss sich – was der EZB-Präsident regelmäßig tut – fragen lassen, welche Krisenlösung denn die Bundesbank vorschlagen würde. Am Mittwoch wird die Anhörung fortgesetzt. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird erst nach der Bundestagswahl gerechnet. (Handelsblatt)
Bundesbankpräsident Jens Weidmann:
Von seinem alten Studienkollegen Jens Weidmann kann Asmussen keine Unterstützung erwarten. Denn der ist heute Präsident der Bundesbank – und ein erklärter Gegner der Anleihekäufe. Als Einziger hatte er im vergangenen Jahr im 23-köpfigen EZB-Rat gegen das OMT-Programm gestimmt. Am Dienstag ist er gleich nach Asmussen an der Reihe. Er hat sich in den fünf Stunden zuvor viele Notizen in seiner blauen Mappe gemacht. Nun darf er alles loswerden. Er halte es für bedenklich, staatliche Risiken über die Notenbankbilanz faktisch zu vergemeinschaften, sagt Weidmann. Die Rechenmodelle, die laut Asmussen belegen sollen, wie irrational hoch die Zinsen in den Krisenländern waren, nennt Weidmann subjektiv. Und die Richter fragen genüsslich nach, wie das denn wohl sein könne. (Spiegel)
Munition für die EZB-Kritiker lieferte Bundesbank-Präsident Jens Weidmann. Er kritisierte, mit dem EZB-Programm werde die Grenze zwischen Geld- und Fiskalpolitik verwischt. Dadurch werde die Unabhängigkeit der EZB eingeschränkt, und die Notenbank werde es langfristig schwerer haben, für Preisstabilität zu sorgen. Außerdem verteile die EZB Pleiterisiken von Staaten zwischen den Steuerzahlern der Währungsunion um und vergemeinschafte sie. Zu Verlusten der Notenbank, die der Staat ausgleichen müsste, kann es ihm zufolge erst in einem Extremszenario kommen. Die Notenbank kann Bilanzverluste jahrelang mit künftigen Gewinnen verrechnen. Erst wenn dies über viele Jahre nicht gelingt und die Bank dadurch das Vertrauen zu verlieren droht, müsste der Staat zuschießen. (Handelsblatt)
++ „Anleihemärkten müssen disziplinierende Wirkungen behalten“ Weidmann geht wie erwartet und bekannt auf klaren Gegenkurs zum Anleihekaufprogramm der EZB: Die Anleihemärkte müssten ihre disziplinierende Wirkung behalten, Aufkäufe durch die Zentralbank könnten die Marktwirkung außer Kraft setzen. (Handelsblatt)
17:30 Uhr: Weidmann tritt entspannter auf als Asmussen. Aber die Richter sind nicht weniger aufmerksam. Er reklamiert eine strikte Trennung zwischen Geldpolitik (EZB) und Finanzpolitik, die eine nationale Aufgabe sei. Eine Vermischung schade der Reputation der Notenbanken. Aber vor allem weist er auf die Risiken für die nationalen Haushalte hin, sollte die EZB durch uneingeschränkte Anleihekäufe ein Defizit ausweisen. Das müssen die nationalen Haushalte dann tragen, wenn sonst der Euro in Gefahr geriete. Der Euro sei es Wert gerettet zu werden. Aber die dafür notwendigen Aufgaben müssten zwischen EZB und Staaten klar getrennt werden, sagt Weidmann. (Capital)
17.43 Uhr: Bundesbankpräsident Jens Weidmann warnt davor, Solvenzrisiken über die Bilanz der Europäischen Zentralbank zu vergemeinschaften. Dies wäre „problematisch“. Sollte sich die Staatsschuldenkrise abermals zuspitzen, sei es an den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie dieser mit gemeinsamer Haftung oder Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik begegnen müssten. Solche Änderungen müssten zudem ausreichend legitimiert sein. „Im Rahmen unseres Mandats sind unbegrenzte Mittel nicht möglich.“ Weidmann betonte auch, erstens sie die Geldpolitik der Preisniveaustabilität verpflichtet. Und bekräftigte zweitens, dass der Markt Länder diszipliniere mit den Zinsen, die verlangt werden. Anleihekäufe seitens der Europäischen Zentralbank könnten diese Wirkung untergraben. (FAZ)
17:45 Uhr: Weidmann legt sein finanzpolitisches Glaubensbekenntnis ab :“Ich bin der Meinung, dass Geldpolitik die Probleme der EU nicht lösen kann, das kann nur die Politik. Wenn auf dem Weg dahin Zeit gekauft werden soll und Märkte in Zaum gehalten werden sollen, dann sind dafür EFSF und ESM zuständig, mit allen die darüber entscheiden müssen “ Aus seiner Sicht sind unbegrenzte Mittel zum Anleihekauf, wie sie Draghi versprochen habe, eine Illusion. (Capital)
18.10 Uhr: Weidmann problematisiert die Verwischungen von Geld- und Finanzpolitik. Wenn Risiken zwischen den Steuerzahler verschiedener Länder umverteilt würden, hätten darüber die Regierungen und Parlamente zu entscheiden. Außerdem sagte bezogen auf die dauerhafte Bewältigung der Krise: „Die Probleme können nur von der Politik gelöst werden.“ Er habe zwar zahlreiche Maßnahmen der Krisenbewältigung durch das Eurosystem mitgetragen und befürwortet, sagte Weidmann weiter. Aber beim Kauf von Staatsanleihen oder bei einzelnen weiteren Krisenmaßnahmen des Eurosystems (der Zentralbanken) sehe er beträchtliche Probleme mit Blick auf die Stabilitätsorientierung der Währungsunion. (FAZ)
++ Risiken für deutsche Steuerzahler ++ Wenn die Bundesbank durch das Anleiheprogramm der EZB Verluste erleidet, müssen am Ende die deutschen Steuerzahler dafür einspringen, sagt Weidmann. Zwar sei der Bund rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Verluste der Bundesbank auszugleichen. „Ein Verlustausgleich könnte aber erforderlich sein, wenn ein hoher Verlustvortrag nicht in einem vertretbaren Zeitraum ausgeglichen werden könnte,“ sagte Weidmann laut Redetext.Außerdem unterliege das Anleiheprogramm OMT nicht ausreichender parlamentarischer Kontrolle, die EZB laufe Gefahr, ihr Mandat zu überziehen. (Handelsblatt)
17.48 Uhr: Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bekräftigt seine ablehnende Haltung zu Staatsanleihenkäufen der EZB. „Es kann nicht Aufgabe der Geldpolitik sein, Zeit für fiskalisches Handeln zu kaufen“, sagt Weidmann. Weidmann hat 2012 als Einziger im EZB-Rat gegen das Programm OMT gestimmt, in dessen Rahmen die EZB unter Bedingungen theoretisch unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten erwerben könnte. Er halte es für bedenklich, staatliche Risiken über die Notenbankbilanz faktisch zu vergemeinschaften, sagt Weidmann. (Focus)
- Redemanuskript von Bundesbankpräsident Jens Weidmann
- Redemanuskript von EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen
Live-Ticker zur Verhandlung am 11. Juni 2013:
- Live-Ticker beim Focus
- Live-Ticker bei der FAZ
- Live-Ticker bei Capital
- Live-Ticker beim Handelsblatt
Live-Ticker zur Verhandlung über die Eilanträge am 10. Juli 2012
Berichterstattung und Kommentare beim Focus:
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- EZB-Banker Asmussen kleinlaut – Weidmann rechnet ab
- Euro-Rettungskritiker Gauweiler: „Draghi hat keinen Respekt vor Deutschland“
- Berenberg-Chefvolkswirt Schmieding: „Die EZB hat Deutschland vor der Rezession gerettet“
- Showdown in Karlsruhe: Das sind die Krieger in der Euro-Schlacht
- Karlsruhe prüft Krisenkurs der EZB: Sechs Gründe, warum die Euro-Rettung scheitern wird
Handelsblatt: