Das Bundesverfassungsgericht hatte eine 5-Prozent-Hürde für die Europawahl gekippt. Jetzt versuchen es die Altparteien mit einer 3-Prozent-Hürde. Dazu heißt es auf der Facebook-Seite der Alternative für Deutschland:
SKANDAL! Die Kartell-Parteien wollen entgegen einem Verfassungsgerichtsurteil eine 3%-Hürde für die Europawahl 2014 einführen!
Der entsprechende Gesetzentwurf stammt von den Innen- und Europapolitikern von CDU/CSU/SPD/FDP/GRÜNE unter der Federführung von Kauder. Dreiste Begründung: Durch den Lissabon-Vertrag erhalte das Europaparlament mehr Gestaltungsrechte bei der Wahl der Kommission. Eine Sperrminorität trage der größeren Verantwortlichkeit des Parlamentes Rechnung. Diese Umstände seien dem Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung vorher nicht bewusst gewesen.
BERND LUCKE: „Damit wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. November 2011 – noch aus dieser Legislaturperiode – einfach ignoriert, in der jede Sperrminorität für Europawahlen ausgeschlossen wurde. Die Begründung kommt einer Brüskierung des obersten Gerichts gefährlich nahe, denn jedem politisch Interessierten in Europa ist klar, dass der Lissabon-Vertrag bereits 2009, also zwei Jahre vor besagter Entscheidung in Kraft getreten und damit auch in den Auswirkungen auf das Europaparlament dem Verfassungsgericht im Einzelnen bekannt war.“
ALEXANDER GAULAND: „Die Altparteien wollen Sitze für ihre ins Europaparlament abgeschobenen Politiker sichern und sie bemänteln ihren Egoismus mit staatstragenden Begründungen.“Das deutsche Abgeordnetenkontingent im Europäischen Parlament wird vertragsgemäß ab 2014 von 99 auf 96 Sitze verkleinert. Wie aus informierten Kreisen des Parlaments zu vernehmen ist, drängen eine Reihe von Abgeordneten darauf, die Zahl der ohnehin knapper gewordenen Sitze nicht auch noch durch die Auflösung der Sperrklausel zusätzlich zu verkleinern.
Kleines Detail: Der Gesetzentwurf steht morgen zur Lesung im Bundestag an. Er wird jedoch nicht im besprochen, sondern gleich an Ausschüsse weitergereicht, was oft gemacht wird, wenn sich fast alle Parteien einig sind.
Deshalb erscheint dieser Tagesordnungspunkt nur in dieser Liste (fast unkenntlich unter Top 54): http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/details.jsp?wp=17&number=243
jedoch nicht auf der Homepage der Sitzungswoche:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45033399_kw23_vorschau/index.htmlKontaktmöglichkeit: innenausschuss@bundestag.de
Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713705.pdf
Lesen Sie mehr über die Altparteien in unserer Presseschau!