Monetäre Staatsfinanzierung ist verboten. Wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzt, muss das Bundesverfassungsgericht im äußersten Fall Bundesregierung und Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Europarechtler Udo Di Fabio in einem Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt. Der Rechtswissenschaftler, der in Karlsruhe für das Europarecht zuständig war, hat im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen die juristischen Grenzen einer Währungs- und Wirtschaftsunion untersucht.
Die Deutsche Bundesbank hat sich in einer Stellungnahme schon äußerst kritisch über die Währungspolitik der EZB geäußert und hat in den letzten Tagen Frankreich zu einer vernünftigen Haushaltspolitik aufgefordert:
+++ Euro-Rettungspolitik kommt vor Gericht
+++ Bundesbank-Chef Jens Weidmann warnt die Bürger
+++ Weidmann hat Bedenken gegen Aufschub für Paris bei Defizitabbau
+++ Weniger Zeit für Frankreich: Bundesbank-Präsident fordert härteren Sparkurs
+++ Bundesbankpräsident Weidmann mahnt Paris zur Achtung der Defizitregeln
ABER:
+++ Der Klage der ESM-Gegner in Karlsruhe wird aus politischen Gründen eine geringe Chance eingeräumt: «Mit einer solchen Entscheidung wäre nicht nur die gemeinsame Geldpolitik am Ende, sondern auch die EU insgesamt». Dort viele weitere Links