Die FAZ befasst sich heute mit der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Euro-Rettung:
Die am 11. Juni bevorstehende Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren um die Euro-Stabilisierung ist von Bundesbank und Europäischer Zentralbank zur Chefsache erklärt. EZB-Präsident Mario Draghi wird zwar wohl nicht erscheinen, aber er hat die Brisanz der Entscheidung erkannt. Noch hat die EZB nicht bekannt gegeben, wer für sie sprechen wird, wenn die Richter Genaueres über den Stabilisierungsfonds ESM, das Anleihekaufprogramm der Zentralbank, Notkredite und die riesigen Salden aus dem Zahlungsverkehrssystem Target erfahren wollen. (…)
Dass Bundesbankpräsident Jens Weidmann die kritische Sichtweise der Deutschen Bundesbank zur Euro-Rettungspolitik vortragen wird, ist sicher. Es hatte auch schon eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Als stromlinienförmigen EZB-Vertreter könnte EZB-Präsident Draghi das Dirketoriums-Mitglied Jörg Asmussen schicken. SPD-Mann Asmussen hat unter Gerhard Schröder die hochspekulativen Hedgefonds in Deutschland legalisiert und wurde von Schäuble zur EZB geschickt, nachdem kritische Stimmen die EZB verlassen hatten.
Dem Vernehmen nach sollte zunächst der Luxemburger EZB-Direktor Yves Mersch die Position der EZB darlegen. Doch am Donnerstagabend hieß es, der deutsche EZB-Direktor Jörg Asmussen werde in Karlsruhe für die Zentralbank sprechen. Die kritische Haltung der Bundesbank wird deren Präsident Jens Weidmann vortragen.
Nicht nur das Aufeinandertreffen der beiden gegensätzlichen Pole Weidmann und Asmussen ist brisant, sondern auch der Inhalt der Verhandlung:
Für die EZB ist die Anhörung von großer Bedeutung, weil das spätere Urteil ihren Spielraum beschneiden könnte. Es wird ans Eingemachte gehen: Weidmann wird erläutern, warum die Bundesbank insbesondere das Anleihekaufprogramm (OMT) als Überdehnung des EZB-Mandats einschätzt. In der schon im Dezember verfassten Stellungnahme der Bundesbank heißt es, die Unabhängigkeit der EZB sei gefährdet und die Risiken nähmen zu, da im Falle einer Nutzung des Programms gezielt Anleihen schlechter Qualität gekauft würden. Inzwischen ist auch noch in Irland ein Tauschgeschäft der Notenbank mit der Regierung hinzu gekommen. Seitdem finanziert der Staat eine Schuld, die 20 Prozent der irischen Wirtschaftsleistung entspricht, über die Notenbank zum Leitzins. Nicht nur in der Bundesbank, sondern auch anderen Euro-Notenbanken gilt das als eine der heikelsten Aktionen im Rettungsgefüge.
Auch die von der EZB in Aussicht gestellten Kreditauflagen für Länder, zu deren Gunsten mit dem OMT-Programm interveniert werden könnte, hält die Bundesbank für nicht tragfähig. Wenn erst einmal interveniert werde, sei das Programm kaum noch zu stoppen. Zudem stellt die Bundesbank das Motiv für die Interventionen in Frage: Es sei nicht Aufgabe der Zentralbank, den Zusammenhalt der Währungsunion zu garantieren. Insbesondere dieses Argument ist in der EZB übel aufgenommen worden. Es folgten in den vergangenen Tagen hinter den Kulissen geäußerte Andeutungen, in der Bundesbank gebe es Eurogegner. (…)
Demgegenüber will die EZB argumentieren, die Währungsunion sei als unumkehrbar anzunehmen:
„Die Glaubwürdigkeit der Unumkehrbarkeit ist vielmehr eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Preisstabilität erreicht wird“, heißt es in der Stellungnahme. (…)
Mit welchem Ergebnis wird im Vorfeld gerechnet? Das übliche Lavieren: nicht Fleisch und nicht Fisch, nichts Halbes und nichts Ganzes…
Da das Bundesverfassungsgericht sich nicht direkt mit europarechtlichen Fragen beschäftigen wird, gilt es als wahrscheinlich, dass es sich in vielen Punkten der Antragsstellung für nicht zuständig erklären wird.
Es dürfte also vermutlich keine Aussage nach der Art geben, das OMT-Kaufprogramm der EZB verstoße gegen Europarecht. Auch die Feststellung eines Verstoßes gegen das deutsche Verfassungsrecht gilt als unwahrscheinlich. Zugleich werden die Richter aber wohl wie in früheren Verfahren vermeiden, die Sache an den Europäischen Gerichtshof weiter zu verweisen – dort wäre vermutlich mit einer verständnisvollen Haltung gegenüber der Rettungspolitik zu rechnen.
Denkbar sind Ermahnungen an die Regierung und den Bundestag, die Geldpolitik künftig im Blick zu behalten und zu prüfen, ob die vollzogenen Souveränitätsübertragungen nicht überschritten werden. (…)
Aus den FAZ-Leserkommentaren:
„Euro-Rettungspolitik“ ist ein völlig falscher, grob irreführender Propagandabegriff der Politkaste
Es geht hier nämlich weder wirklich um den Euro, noch um Europa, sondern um schwerste Verbrechen gegen die Bürger der Euro-Zone. Wir haben hier mittlerweile hunderte von kriminellen Handlungen, die frontal gegen die Bürger gerichtet sind, Gelddrucken ohne Ende, das Aufzwingen von Haftung, schwerste Vertragsbrüche (no-bailout-Klausel, Verbot der Staatsfinanzierung), ständige Lügen fast aller Beteiligten usw. usw.
Wir bräuchten hier ein echtes Tribunal unabhängiger (!), ausschließlich den Bürgern sich verpflichtet fühlende Richter über alle Täter. Das von handselektierten Funktionären besetzte, in keiner Weise auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Pseudogerichts „BVerfG“ wird dieser Rolle in keiner Weise gerecht. Noch nicht einmal zu 1%. Es ist eher als Theatervorstellung zur Irreführung naiver Bundesbürger gedacht.Die Gewaltenteilung ist de facto längst ausgehebelt, wer jetzt noch auf das BVerfG hofft…
…der ist ein Narr. Es gibt zwischen den Staatsgewalten in Deutschland ein System der kommunizierenden Röhren welches dafür sorgt, dass alles so bleibt wie es sich die politische Kaste wünscht.
Notfalls werden Gesetze gebrochen (z.B. Maastricht-Vertrag), Richtersprüche ignoriert oder einfach passende Gesetze nachgeschoben…
Hoffnung gibt es nur durch eine Umkehr der Politik und durch eine echte Opposition. deswegen wähle ich die AfD…In der Tat – vor der Ausplünderung durch den Euro rettet uns nur der eigene Stimmzettel
Denn das Bundesverfassungsgericht wird uns diesen Schutz nicht geben, weil es diesen Vorgang der Ausplünderung für einen Vorgang der Ökonomie hält, und für diese fühlt sich das Gericht erklärtermaßen nicht zuständig. Das hat es uns Bürger in mehrerlei Entscheidungen wissen lassen. Ich beanstande an dieser Rechtsprechung, dass es einen für das Grundgesetz maßgeblichen Grundsatz außer acht lässt, nämlich denjenigen von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dieser gilt auch für die Judikative. Sonst gäbe es kein Bundesverfassungsgericht. Geltendes Gesetz ist in Deutschland aber nach wie vor die no-bailout-Klausel des Lissabonner Vertrages. Als dieser vom Bundestag ratifiziert wurde, durfte jeder deutsche Bürger sich darauf verlassen, dass seine eigenen politischen Organe, allen voran die Bundesregierung, diese auch zum Schutz der Bürger zum Gesetz erhobene Klausel respektieren würden. In dieser Missachtung des Bürgers sehe ich das Problem der deutschen Politik – von Merkel nicht zu heilen.
Hat dies auf castellvecchio rebloggt.