Still und leise ohne Debatte und Medienberichterstattung wird ein Gesetz eingeführt, das schwer nach einem Verfassungsbruch aussieht:
Die FAZ beschreibt den Zustand, enthält sich aber jeden Kommentares:
Telekommunikationsanbieter müssen künftig auf Verlangen der Sicherheitsbehörden auch ohne Richterbeschluss Namen und Adressen preisgeben. Der Bundesrat billigte die Gesetzesnovelle. Die Ermittler sollen auch Zugriff auf Passwörter, IP-Adressen oder PIN-Nummern erhalten.
Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der auch Passwörter oder PIN-Nummern den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch Internetprotokoll-Adressen müssen übergeben werden.
Voraussetzung für die Herausgabe der sogenannten Bestandsdaten sind jedoch gesetzliche Regelungen für das Bundeskriminalamt (BKA), den Bundesnachrichtendienst und andere Sicherheitsbehörden, die noch geschaffen werden müssen. Das neue Telekommunikationsgesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Ohne Aussprache – interessant. Begründung gibt es also keine für diesen geplanten Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Wenn man bedenkt, was es für ein Theater um Video-Überwachung auf öffentlichen Plätzen gibt, ist das sehr erstaunlich.
Entsprechend entsetzt reagieren die Leser der FAZ:
zum totalen Überwachungsstaat. Die dummen deutschen Bürger verschenken ihre Freiheit, die Sie niemehr zurückerhalten werden. Das dritte Reich lässt grüssen.
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werden weiter bürgerliche Freiheiten genommen. Der Zugriff auf ein Email-Account entspricht dem Öffnen eines Briefes. Absender und Empfänger bekommen es noch nicht einmal mit.
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Ein Ermächtigungsgesetz, das die Gewaltenteilung aufhebt!
Wie kann so etwas in der Bundesrepublik Deutschland passieren? Jetzt kann der Gauck mal rechtsstaatliche Kompetenz zeigen und die Unterschrift verweigern!
Wenn die Ungarn sowas machen, gibt’s gleich ein EU-Verfahren, hier hoffentlich auch.